I. Definitionen
1. Fotografische Arbeit Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit. 2. Fotografin Die Fotografin ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person/Firma. 3. Kunde Der Kunde ist die Person, welche die fotografische Arbeit bei der Fotografin bestellt. 4. Parteien Die «Parteien» sind die Fotografin und der Kunde. 5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD oder DVD, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
II. Leistung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung, Hintergründe und Bildkomposition zu. 2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen. 3. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt. 4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist die Fotografin dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. 5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die Fotografn bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über. 6. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei privaten Kunden inklusive MWSt geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz der Fotografin.
III. Haftung der Fotografin
1. Die Fotografin haftet einschliesslich einer Mängelhaftung nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen. 2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit der Fotografin vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. 2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. 3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. 4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
V. Rechte Dritter
1. Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. 2. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. 3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
VI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin
1. Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. 2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
VII. Buchungsbestätigung und Vorauszahlung
1. Der Kunde muss die Reservation für sein Shooting schriftlich (per E-mail) bestätigen. Er muss seine Adresse und Telefonnummer angeben. 2. Für Shootings mit einem professionellen Make-up und Hairstyling werden die Kosten für Leistungen Dritter vorab in Rechnung gestellt. 3. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei einer Absage 48h vor dem Shooting wird dem Kunden 50% des vereinbaren Honorar verrechnet. Bei einer Absage 24h vor dem vereinbarten Termin, wird dem Kunden der ganze vereinbarte Betrag, bzw. 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Welcher dem Kunden bei sofortiger Vereinbarung eines neuen Termins wieder gutgeschrieben wird. Leistungen Dritter müssen vom Kunden zusätzlich bezahlt werden, wie z.B Make-up & Hair-Stylist. 4. Kommt der Kunde nicht pünktlich zur vereinbarten Zeit, behalten wir uns vor, diese verspätete Zeit zu verrechnen. Bitte kommen Sie pünktlich und planen Sie Verkehr und eventuelle mögliche Verspätungen ein.
VIII. Archivierung der fotografischen Arbeit
1. Die fotografische Arbeit wird nach dem Shooting für 6 Monate archiviert. 2. Nur bearbeitete Fotos werden bis zu 1 Jahren archiviert.
IX. Buchungen/Bestellungen und Lieferfristen
1. Die Lieferung des Dropbox-Webgalerie-Links erfolgt gemäss Beschreibung des gebuchten Angebotes. 2. Buchungen/Bestellungen per E-Mail gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich. 3. Buchungen/Bestellungen per Telefon gelten als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich . 4. Gutscheine können per Telefon oder schriftlich per E-Mail bestellt werden. Gutscheine sind erst gültig, nach Zahlungseingang. 5. Falls Sie sich entscheiden, die Bilder nicht bei mir zu vergrössern, kann ich keine Garantie auf Bildqualität, Farbigkeit und allgemeine Abweichungen geben. Jegliche Haftung wird seitens der Fotografin abgelehnt.
X. Zahlungsbedingungen
1. Barzahlung oder Vorauszahlung per E-Banking oder auf Wunsch mit Einzahlungsschein. 2. Bitte haben Sie Verständnis, dass bis zur vollständigen Bezahlung das Bildmaterial und die elektronischen Bilddaten im Besitz der Fotografin bleiben.
XI. Versand
1. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und werden in Rechnung gestellt.
XII. Referenzen
1. Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und diese im Sinne einer Referenz abzubilden.
XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Kundin ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. 2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.
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